Baugenehmigungen für Carports
Carports sind eine praktische und kostengünstige Möglichkeit, um das Auto vor Witterungseinflüssen und bis zu einem gewissen Maße auch vor Vandalismus zu schützen, ohne eine geschlossene Garage bauen zu müssen. In einigen Fällen ist für einen Carport eine Baugenehmigung notwendig. Wir klären auf, was „verfahrensfrei“ bedeutet und wann ein Bauantrag für einen Carport erforderlich sein kann.
Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die bescheinigt, dass das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften, Normen und Bestimmungen entspricht. Mit einer Baugenehmigung werden Baupläne und Unterlagen geprüft und beispielsweise kontrolliert, ob das geplante Gebäude Sicherheitsstandards einhält. Darüber hinaus werfen die Behörden auch einen Blick darauf, ob der Bau negative Auswirkungen auf die Umgebung und das Stadtbild hat.
Üblicherweise ist eine Baugenehmigung nur für größere Projekte wie Neu-, Um- oder Anbauten erforderlich. Aber auch der Bau von simplen Carports kann unter Umständen in den Geltungsbereich fallen. Das betrifft zum Beispiel Carports, die eine bestimmte Größe überschreiten. Wer ohne Baugenehmigung baut, riskiert ein Bußgeld oder sogar den Abriss des illegal errichteten Gebäudes.
Wann ist eine Baugenehmigung für einen Carport erforderlich?
Carports sind häufig verfahrensfrei. Das bedeutet, dass sie genehmigungsfrei errichtet werden können. Die baurechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans, der für das Grundstück gilt, und andere geltende Vorschriften müssen aber in jedem Fall eingehalten werden.
Ob Sie eine Erlaubnis für Ihren Carport einholen müssen oder den Unterstand ohne Baugenehmigung bauen dürfen, hängt wesentlich vom Bundesland, vom Standort des Carports und weiteren hiesigen Vorschriften ab. In den meisten Regionen dürfen Carports bis zu einer bestimmten Größe ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Werden diese Höhen und Flächengrößen überschritten, ist eine behördliche Prüfung und eine Baugenehmigung für den Carport nötig. So wird gewährleistet, dass der Carport sicher und stabil steht und nicht bei Sturm in sich zusammenfällt. Ein Faktor, der einen Bauantrag für einen Carport auch unterhalb von Größenbestimmungen erforderlich machen kann, ist ein zu geringer Abstand zu Grundstücksgrenzen, öffentlichen Straßen oder anderen Gebäuden. Auch alternative Baumaterialien oder abweichende Konstruktionsmethoden erfordern die behördliche Einwilligung. Zudem kann es nötig sein, sich den Carport genehmigen zu lassen, wenn Sie in einem historischen Viertel oder in einem denkmalgeschützten Haus leben.
Als Faustregeln gelten:
- innerorts in einem Gebiet ohne Bebauungsplan sind Carports auf dem eigenen Grundstück bei Größen zwischen 30-50 m2 (je nach Bundesland) genehmigungsfrei
- innerorts in Gebieten mit Bebauungsplan ist der Bau von Carports auf dem eigenen Grundstück bis zu einer Größe von 100 m2 verfahrensfrei, wenn sie im Bebauungsplan vorgesehen sind
- außerhalb von Gemeindegrenzen sind Carports ohne Baugenehmigung auch auf privaten Grundstücken nicht möglich, da eine Regel vorsieht, Außenbereiche von Ortsteilen von Bebauungen freizuhalten
Hinweis: Rechtsgültige Sicherheit erhalten Sie nur mit einer Anfrage bei Ihrer zuständigen Behörde.
Antragsprozess für eine Carport Baugenehmigung
Es gibt keine bundesweit einheitliche Regel für den Bau von Carports mit oder ohne Baugenehmigung, auch wenn sich die Landesbauordnungen (LBO) über die Ländergrenzen hinweg ähneln. Sollte sich herausstellen, dass Sie einen Bauantrag stellen müssen, werden meist folgende Unterlagen eingereicht:
- ausgefüllter und unterschriebener amtlicher Bauantrag
- Flur- oder Liegenschaftskarte
- detaillierter Lageplan mit angrenzenden Grundstücken
- Bebauungsplan
- Baubeschreibung des Architekten oder des Bauunternehmers
- Bauzeichnung mit statischen Berechnungen
- Angaben zur Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung
Die Kosten für die Baugenehmigung eines Carports können je nach Bundesland sehr stark voneinander abweichen. Für die eigentliche Genehmigung und Bauanzeige können Gebühren in Höhe von bis zu 200 Euro fällig werden. Die Auszüge der Flurkarte, Unterschriften und amtliche Beglaubigungen können bis zu 400 Euro kosten. Die exakten Preise können Sie am besten beim Bauamt und den lokalen Behörden erfragen. Die Dauer für eine Baugenehmigung variiert von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Ein gut vorbereiteter Antrag, der bereits alle erforderlichen Unterlagen enthält, hat naturgemäß eine höhere Chance auf eine schnelle Genehmigung als ein unvollständiger Bauantrag.
Landesbauordnungen für Carports
Die Genehmigung von Bauvorhaben ist Ländersache und wird in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Im Folgenden geben wir einen Überblick hinsichtlich Höhe und Grundfläche von gegebenenfalls genehmigungsfreien Carports in den Bundesländern, in denen unsere Partner tätig sind. Detaillierte Bestimmungen zu Abstandsgrenzen, Neigung des Daches und weiteren Aspekten können den Quellen entnommen werden.
Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg
Carports dürfen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von nicht mehr als 3 m verfahrensfrei gebaut werden. Die mittlere Wandhöhe bezeichnet die durchschnittliche Höhe des Carports, falls es zum Beispiel durch ein Satteldach unterschiedliche Höhen besitzt. Es können weitere Vorschriften gelten.
Quelle: Landesbauordnung Baden-Württemberg
Carport Baugenehmigung Bayern
Carports bis zu einer Fläche von 50 m² sind in Bayern genehmigungsfrei. Weitere Bauvorschriften müssen eingehalten werden.
Quelle: Landesbauordnung Bayern
Carport Baugenehmigung Berlin
Carports bis 30 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei. In Berlin gilt die Regel, dass größere Carports bei der Baubehörde angemeldet werden müssen und automatisch genehmigt sind, wenn man nach vier Wochen keine Rückmeldung bekommen hat. Bauvorschriften müssen natürlich auch in diesem Fall eingehalten werden.
Quelle: Bauordnung Berlin
Carport Baugenehmigung Brandenburg
Carports, die zu einem Wohngebäude gehören und sich auf dem gleichen Grundstück befinden, sind bis zu einer Grundfläche von 50 m² genehmigungsfrei. Gültige Bestimmungen und Verordnungen müssen eingehalten werden.
Quelle: Landesbauordnung Brandenburg
Carport Baugenehmigung Hamburg
Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind unter Einhaltung der Bauvorschriften verfahrensfrei.
Quelle: Bauordnung Hamburg
Carport Baugenehmigung Hessen
Carports bis zu einer Fläche von 50 m² sind bei Berücksichtigung der Bestimmungen genehmigungsfrei.
Quelle: Landesbauordnung Hessen
Carport Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen
Der Bau eines Carports muss in jedem Fall angemeldet werden. Wie in Berlin gilt die Regel: Wenn sich die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen nicht zurückmeldet, muss kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Quelle: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz
Carports bis 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe von 3,20 m können genehmigungsfrei sein, wenn der Bau den Bestimmungen entspricht.
Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Carport Baugenehmigung Schleswig-Holstein
Carports mit einer Fläche von bis zu 30 m², einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m sind unter Einhaltung der Vorschriften verfahrensfrei.
Quelle: Landesbauordnung Schleswig-Holstein
Tipps für die Genehmigung Ihres Carports
Die eigenmächtige Aufstellung von genehmigungspflichtigen Carports ist verboten und steht unter Strafe. Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, vor der Anschaffung des Carports eine formlose Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Auch Bauvorschriften und Bauordnungen können sich immer mal wieder ändern und Ihre Baubehörde vor Ort weiß diesbezüglich am besten Bescheid. Um sich vorab zu informieren, ist es hilfreich, den Bebauungsplan Ihres Grundstücks zu kennen und sich auf eigene Faust mit örtlichen Vorschriften auseinanderzusetzen sowie einen Blick in die Bauordnung Ihres Bundeslandes zu werfen. Planen Sie am besten einige Zeit für etwaige bürokratische Hindernisse und einen langwierigen Antragsprozess ein.
Fazit
Die Beschäftigung mit der Frage, ob Sie Ihren Carport genehmigen lassen müssen oder nicht, kann etwas Zeit und Mühe in Anspruch nehmen. Aber nur so können Sie sicher sein, dass Sie keinen Schwarzbau errichten und dass Ihr Carport den örtlichen Bauvorschriften und Sicherheitsvorgaben entspricht. Außerdem umgehen Sie mit einer Baugenehmigung das Risiko, den gebauten Unterstand wieder abreißen lassen zu müssen. Da sich die Vorschriften und erforderlichen Genehmigungen von Region zu Region unterscheiden können, ist es ratsam, bei der zuständigen Behörde Erkundigungen einzuholen.
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Peter Ager
Vertriebsleiter von CarTop
Britt Berg
Kundenberatung: Produktion & Montage